

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen sind die Grundlage unseres Handelns. Wir bitten um sorgfältige Kenntnisnahme
Allgemeine Geschäftsbedingungen(Stand 01.01.2009)
ABSCHLUSS EINES REISEVERMITTLUNGSVERTRAGES
Die Firma interjagd (Reisevermittler) erbringt keine Reiseleistungen in eigener Verantwortung, sondern vermittelt lediglich den Abschluß eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter. Dies gilt nicht nur dann, wenn Vertragsgegenstand eine Einzelleistung ist, sondern auch, wenn mehrere Einzelleistungen vermittelt werden und erkennbar ist, daß die genau bezeichneten Leistungen separat angeboten, unter fremder Verantwortung durchgeführt und gesondert gezahlt werden müssen.
Ein entsprechender Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler kommt dadurch zustande, daß der Reisevermittler das mittels der Reiseanmeldung unterbreitete Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
Soweit eine Gruppenreise durch einen einzelnen Reiseteilnehmer gebucht wird (z.B. Fährüberfahrt oder Flüge), übernehmen die Teilnehmer, jeder für sich, die selbstschuldnerische Verpflichtung aus der Erfüllung des Reisevermittlungsvertrages.
Die Verpflichtungen des Reisevermittlers erschöpfen sich in der Durchführung der Vermittlungsaufgaben, insbesondere der Vermittlung eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter sowie der Information und Beratung.
Unbeschadet der vorstehenden Regelungen gelten für den Abschluß eines Reisevertrages zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter, für die Frage, welche Reise-leistungen der Reiseveranstalter zu erbringen hat, wann diese mit den Rechtsfolgen der Mängelbehaftung und des Schadensersatzes belastet sind und wann eine teilweise oder vollständige Nichterfüllung der Reiseleistungen vorliegt, ausschließlich die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
BEZAHLUNG
Mit der Anmeldung erhebt der Reisevermittler eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises pro Person. Die Restzahlung ist entsprechend den Geschäfts-bedingungen des Reiseveranstalters fällig und auf das Konto des Reisevermittlers einzuzahlen. Die Zahlungen sind nicht vor Aushändigung des Sicherheitsscheines zu tätigen.
Eingegangene Beträge werden seitens des Reisevermittlers unverzüglich dem Reiseveranstalter gutgeschrieben. Eventuelle Nachteile, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des Kunden verursacht werden und nicht auf ein Verschulden des Reisevermittlers zurückgehen, hat der Kunde zu tragen. Eine Verpflichtung des Reisevermittlers zur Bevorschussung der Reisekosten besteht nicht.
RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG DURCH DEN KUNDEN
Tritt der Kunde vor Reisebeginn von der Reise wirksam zurück oder tritt er die Reise nicht an, so erhebt der Reisevermittler für die von ihm erbrachten Vermittlungs-leistungen eine Pauschalgebühr von EUR 150,00 pro Reiseteilnehmer. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche des Reiseveranstalters aufgrund seiner Geschäftsbedingungen.
Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen hinsichtlich des Reiseziels, der Reisetermine oder der Beförderungsart vorgenommen, so erhebt der Reisevermittler, ungeachtet etwaiger Ansprüche des Reiseveranstalters aufgrund seiner Geschäftsbedingungen, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 pro Reiseteilnehmer zusätzlich. Im Falle des Rücktritts oder der Umbuchung kann der Reisevermittler für seine Vermittlungstätigkeit anstelle der Pauschalgebühren dem Kunden die nachweisbar entstandenen tatsächlichen Kosten in Rechnung stellen.
(Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittkostenversicherung !!)
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
Hinsichtlich des Rücktritts und der Kündigung seitens des Reiseveranstalters gelten ausschließlich dessen Geschäftsbedingungen. Der Reisevermittler erhebt in diesem Fall nur dann eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 pro Reiseteilnehmer, wenn der Rücktritt oder die Kündigung des Reiseveranstalters durch einen von dem Kunden zu vertretenden Umstand veranlaßt worden ist.
HAFTUNG DES REISEVERMITTLERS AUS DEM VERMITTLUNGSVERTRAG
Der Reisevermittler hat die aus dem Vermittlungsvertrag entstehenden Verpflichtungen wie ein ordentlicher Kaufmann zu erfüllen.
Erfüllt der Reisevermittler seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reisevermittler kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert.
Abhilfe kann auch in der Weise geleistet werden, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Der Kunde kann die ihm angebotene Ersatzleistung nur ablehnen, wenn ihm die Annahme aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist.
Leistet der Reisevermittler keine Abhilfe oder ist ihm diese unzumutbar, kann der Kunde, wenn die Reise dadurch nicht zustande kommt und er zuvor vergeblich Abhilfe verlangt hat, die Erfüllung ablehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Ein Verschulden der Personen, derer sich der Reisevermittler zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, hat er in gleichem Umfang wie eigenes Verschulden zu ver-treten.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung des Reisevermittlers wegen leichter Fahr-lässigkeit ist ausgeschlossen. Unbeschadet einer eventuellen Haftung des Reiseveranstalters ist die Haftung des Reisevermittlers aus der Vermittlungstätigkeit auf die Höhe des Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN
Der Kunde ist bei eventuell auftretenden Leistungs- störungen, die im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers entstehen, verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störungen beizutragen und einen möglichen Schaden möglichst gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen dem Reisevermittler unverzüglich nach Kenntnisnahme mitzuteilen.
AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Erbringung der Vermittlungsleistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reisebeginn gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen den Reisevermittler nur dann geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ungeachtet der vorstehenden Vorschriften verjähren Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß beginnen sollte oder begonnen hat.
UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
GERICHTSSTAND
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.
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